§ 1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr des nicht protokollierten Einzelunternehmens „Der ALCHEMIST Gerald Sauter“, Geyrschütt 1, A-9020 Klagenfurt (im Folgenden: der ÜBERGEBER), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese können vom Vertragspartner abgespeichert oder ausgedruckt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit „Der ALCHEMIST Gerald Sauter“, Geyrschütt 1, A-9020 Klagenfurt, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Der VERTRAGSPARTNER wird bei Regelungen, die alleine zugunsten von Verbrauchern iSd § 1 KSchG gelten, auch „Verbraucher“ genannt.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom VERTRAGSPARTNER – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von dem ÜBERGEBER ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege (E-Mail, Telefax) ausreichend.

Der VERTRAGSPARTNER erklärt ausdrücklich, diese Website nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Nutzung zu verwenden. Rechtsmissbräuchliche Verwendung der Website, wie unbefugte Manipulationen, unrichtige Angabe von Daten, unbefugte Angabe von Daten dritter Personen etc. führen zu Ersatzansprüchen des ÜBERGEBERS gegen den VERTRAGSPARTNER hinsichtlich des uns aus der missbräuchlichen Verwendung entstandenen Schadens.

§ 2. Definitionen

Website: http://www.der-alchemist.at und deren Subseiten

Waren: dieser Begriff umfasst sämtliche Waren, welche der ÜBERGEBER als Verkäufer im Onlineshop auf seiner Website anbietet

Geistiges Eigentum: die Gesamtheit aller exklusiven und/oder nicht exklusiven, ausschließlichen und/oder nicht ausschließlichen, gesetzlichen und/oder vertraglichen Schutzrechte, die dem ÜBERGEBER an geistigen Erzeugnissen, Mustern, Modellen, Namen, Kennzeichen, Ideen, Entwürfen, etc. zukommen

Verbraucher: jeder VERTRAGSPARTNER, der mit dem ÜBERGEBER nicht für Zwecke seines Unternehmens in geschäftliche Beziehung tritt

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: sind Tatsachen und Erkenntnisse kommerzieller oder technischer Art, die bloß einer bestimmten und begrenzten Zahl von Personen bekannt sind, nicht über diesen Kreis hinausdringen sollen und an deren Geheimhaltung ein wirtschaftliches Interesse besteht.

§ 3. Angebot, Vertragsabschluss

1. Angebot

Angebote des ÜBERGEBERS sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung von VERTRAGSPARTNER gilt erst mit Auftragsbestätigung des ÜBERGEBERS als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Der ÜBERGEBER ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Hierüber verständigt der ÜBERGEBER den VERTRAGSPARTNER.

2. Vertragsabschluss

Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular gekennzeichneten Pflichtfelder

ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder kann der ÜBERGEBER die Bestellung aus sonstigen Gründen nicht bearbeiten, sendet der ÜBERGEBER an den VERTRAGSPARTNER eine Fehlermeldung per E-Mail.

Vor dem endgültigen Absenden der Bestellung erhält der VERTRAGSPARTNER die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der VERTRAGSPARTNER direkt im Zuge des Bestellvorganges. Durch Anklicken des Buttons ‚Bestellung abschicken‘ geben sie eine verbindliche Bestellung der im Bestellformular angegebenen Waren ab. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird der VERTRAGSPARTNER darüber durch ein Infofenster „Ihre Bestellung ist abgeschlossen und wurde erfolgreich versendet“ benachrichtigt.

Wenn der VERTRAGSPARTNER eine Bestellung auf der Website aufgibt, erhält er vom ÜBERGEBER ein E-Mail an die von ihm bekanntgegebene Adresse, die den Eingang der Bestellung bestätigt und in ihren Einzelheiten anführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch den ÜBERGEBER dar, sondern soll dem VERTRAGSPARTNER nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist. Der ÜBERGEBER kann Ihre Bestellung durch Versand einer Bestätigung über den Vertragsabschluss und Versand der Waren (Vertragsbestätigung) per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen, wobei der VERTRAGSPARTNER diesfalls die Vertragsbestätigung mit der Lieferung erhält.

Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Sollte aus von dem ÜBERGEBER nicht zu vertretenden Gründen die Versendung einer vom VERTRAGSPARTNER bestellten Ware nicht möglich sein, so wird diese in der Versandbestätigung nicht angeführt. Über Waren, die in der Versandbestätigung nicht enthalten sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Der ÜBERGEBER führt den Auftrag zum vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ab Vertragsbestätigung aus. Sollte der ÜBERGEBER dies nicht bewerkstelligen können, so wird der VERTRAGSPARTNER hierüber unverzüglich per E-Mail informiert.

§ 4. Geheimhaltung

Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm vom ÜBERGEBER zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zum ÜBERGEBER bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung des ÜBERGEBERS Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiter verpflichtet sich der VERTRAGSPARTNER, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem ÜBERGEBER oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung des ÜBERGEBERS aufrecht.

§ 5. Waren

Die auf Lichtbildern der Website gezeigten Waren sind lediglich Beispiele für die Waren, welche tatsächlich vom ÜBERGEBER geliefert werden. Aus einem Abweichen dieser Beispiele vom tatsächlich gelieferten Produkt kann der VERTRAGSPARTNER keine wie immer gearteten Ansprüche gegen den ÜBERGEBER ableiten.

Waren, die von den aktuell auf der Website gezeigten Waren abweichen, können nur auf gesonderte Bestellung und Vereinbarung mit dem ÜBERGEBER erworben werden.

§ 6. Preise und Fälligkeit

Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.

Es gelten die unter den Produkten im Onlineshop des ÜBERGEBERS angeführten Preise.

Der Kaufpreis ist im Vorhinein mit Abschluss der Bestellung fällig.

Allfällige Gebühren, die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Versandkosten sind vom VERTRAGSPARTNER zu bezahlen und werden den Produktpreisen hinzugerechnet.

Die vom ÜBERGEBER aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen und Lieferungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug im Sinne des österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UstG), soweit ein Verbraucher oder ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer diese anfordert.

§ 7. Rechnungen

Der ÜBERGEBER stellt die Rechnung auf elektronischem Wege an eine vom VERTRAGSPARTNER bekanntgegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse zu. Der VERTRAGSPARTNER verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung.

Der VERTRAGSPARTNER hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Rechnungen von dem ÜBERGEBER an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können, und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Elektronisch automatisierte Antwortschreiben (Abwesenheitsnotiz etc.), werden von dem ÜBERGEBER nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Der VERTRAGSPARTNER hat dem ÜBERGEBER eine Änderung seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung wird an die vom VERTRAGSPARTNER zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Nicht bekanntgegebene Änderungen der E-Mail-Adresse gehen zulasten des VERTRAGSPARTNERS. Der ÜBERGEBER haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren.

Der VERTRAGSPARTNER trägt das durch die Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. Der VERTRAGSPARTNER kann die Zustimmung zur elektronischen Zusendung der Rechnung jederzeit per E-Mail widerrufen. In diesem Fall werden Rechnungen postalisch zugestellt.

Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht dem ÜBERGEBER das Recht zu, die noch nicht gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

§ 8. Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist der Sitz des nicht protokollierten Einzelunternehmens „Der ALCHEMIST Gerald Sauter“, Geyrschütt 1, A-902 Klagenfurt.

Kosten und das Risiko des Transportes trägt der VERTRAGSPARTNER. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Netzwerkschnittstelle des ÜBEREGEBERS auf den VERTRAGSPARTNER über.

§ 9. Abnahme und Teillieferung

Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, die von dem ÜBERGEBER zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren als abgenommen, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist.

Stellt der VERTRAGSPARTNER unmittelbar bei Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er

berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch den ÜBERGEBER beheben zu lassen. Ist der VERTRAGSPARTNER Verbraucher, trifft ihn keine Rügepflicht.

Lieferungen und Leistungen des ÜBERGEBERS sind teilbar. Der ÜBERGEBER ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

Soweit der VERTRAGSPARTNER Lieferungen an den ÜBERGEBER tätigt, gelten gelieferte Waren erst ab schriftlicher Bestätigung durch den ÜBERGEBER als abgenommen.

§ 10. Rücktrittbelehrung/Rücktrittsformular

1. Rücktrittsrecht

Ein Verbraucher iSd § 1 KSchG iVm § 1 FAGG kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat, vom Vertrag zurücktreten. Der Tag der Übernahme wird in den Fristenlauf nicht einbezogen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung der Ware.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann an das nicht protokollierten Einzelunternehmen „Der ALCHEMIST Gerald Sauter“, Geyrschütt 1, A- 9020 Klagenfurt, Email: pflanzenalchemie@gmail.com gesendet werden. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular auch unter www.der-alchemist.at/(………………) downloaden oder elektronisch ausfüllen und übermitteln. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an den ÜBERGEBER ohne Angabe von Gründen genügt.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung der Ware.

2. Rücktrittsfolgen

Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, wird der ÜBERGEBER sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss bedient hat, unverzüglich erstatten, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.

Abweichend davon erstattet der ÜBERGEBER dem Verbraucher alle zuvor von diesem für das vom Rücktritt betroffene Geschäft geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen zurück, wobei die Lieferkosten nur im Umfang der günstigsten Standardlieferung erstattet werden. Der ÜBERGEBER kann das Zahlungsmittel wählen, das der ÜBERGEBER zur Rückerstattung verwendet, sofern dieses dem Verbraucher im Vergleich zu dem zuvor von diesem verwendeten Zahlungsmittel keine Mehrkosten verursacht. Voraussetzung für die Rückerstattung ist jedoch, dass Verbraucher ihm die Ware zuvor einlangend zurückstellt oder einen Nachweis über die erfolgte Rücksendung der Ware in Form einer Versandbestätigung der Post oder eines anderen Versanddienstes erbringt.

Den Verbraucher trifft jedenfalls nicht die Pflicht zur Zahlung der Kosten der Rücksendung.

3. Ausschluss des Rücktrittsrechts

Bei einmaligen Bestellungen von Waren, weil diese nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden; bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet); außerhalb Geschäftsräumen, wenn der Betrag Euro 50,- nicht übersteigt; Straßenverkauf (Einzelverkauf/Bargeschäft), wenn das Entgelt Euro 25,- nicht übersteigt oder wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt wurde.

Bei Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde ist der Rücktritt ausgeschlossen.

§ 11. Vertragsdauer, Kündigung

Soweit ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem ÜBERGEBER und dem VERTRAGSPARTNER zustande kommt, endet dieses mit dem Ablauf der bedungenen Vertragslaufzeit. Zielschuldverhältnisse enden mit Erfüllung.

§ 12. Geistiges Eigentum

Der ÜBERGEBER stehen exklusiv alle Nutzungsrechte am geistigen Eigentum zu, welches an dieser Website und den darauf befindlichen Inhalten besteht. Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich, jegliche Nutzung der Inhalte dieser Website zu unterlassen.

§ 13. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des ÜBERGEBERS.

§ 14. Verzug

1. Zahlungsverzug

Es werden aushaftende Forderungen über Inkassoinstitute, Rechtsanwalt und/oder Gericht weiter betrieben. Für Kosten der Inkassoinstitute kommen die gem der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen geltenden Höchstsätze zur Anwendung, für Rechtsanwälte die Tarife des RATG, für Gerichte die Gebühren laut GGG.

Ist der VERTRAGSPARTNER ein Verbraucher, so ist der ÜBERGEBER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % per anno zu verrechnen; ist der VERTRAGSPARTNER aber Unternehmer, so ist der ÜBERGEBER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz per anno zu verrechnen.

§ 15. Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von dem ÜBERGEBER nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den VERTRAGSPARTNER.

Sofern der ÜBERGEBER während der Bearbeitung einer Bestellung davon Kenntnis erlangt, dass die vom VERTRAGSPARTNER bestellte Ware nicht verfügbar ist, so wird der VERTRAGSPARTNER über diesen Umstand schriftlich per E-Mail informiert.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den VERTRAGSPARTNER wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 14-tägigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen; bei einem Verbraucher genügt Email. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

Ist der VERTRAGSPARTNER Verbraucher, und erfolgt die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bzw innerhalb einer 30-tägigen Frist nach Vertragsabschluss, kann der Verbraucher den Unternehmer auffordern, die Lieferung binnen einer 14-tägigen Frist vorzunehmen. Verstreicht diese Nachfrist ohne Erfolg, so kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.

Diese Verpflichtung zur Nachfristsetzung entfällt für Verbraucher, wenn der ÜBERGEBER die Lieferung verweigert, wenn die vereinbarte Lieferfrist unter Berücksichtigung aller den Vertragsabschluss begleitenden Umstände wesentlich ist oder wenn der Verbraucher dem ÜBERGEBER gegenüber mitgeteilt hat, dass die Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins für ihn wesentlich ist. In diesen Fällen hat Verbraucher eine sofortige Rücktrittsmöglichkeit.

§ 16. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Das Vorliegen von Mängeln ist

vom VERTRAGSPARTNER nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung, sofern der ÜBERGEBER kein Verbraucher ist.

Auftretende Mängel an von dem ÜBERGEBER gelieferten Waren sind von dem VERTRAGSPARTNER – sofern dieser Unternehmer ist und es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft handelt – unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Die unverzügliche Rügepflicht gemäß § 377 UGB wird für den ÜBERGEBER als Empfänger von Waren vertraglich ausgeschlossen.

Der ÜBERGEBER ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Abweichend davon ist der ÜBERGEBER nach Wahl des Verbrauchers zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verpflichtet. Der ÜBERGEBER ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Verbraucher mit sich bringen würde. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Verbraucher nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Sofern der ÜBERGEBER Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem der gültigen Preisliste des ÜBERGEBERS nach Aufwand verrechnet.

§ 17. Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist der ÜBERGEBER in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ÜBERGEBER ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des VERTRAGSPARTNERS von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der ÜBERGEBER nicht.

Abweichend davon haftet der ÜBERGEBER einem Verbraucher gegenüber bei Sach- und Vermögensschäden nur dann nicht für Fälle leichter Fahrlässigkeit, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Haftung verjährt diesfalls binnen 3 Jahren ab Kenntnis des VERTRAGSPARTNERS von Schaden und Schädiger.

Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

§ 18. Gerichtsstand und Rechtswahl

1. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des ÜBERGEBERS vereinbart. Für Verbraucher gilt der Verbrauchergerichtsstand gemäß § 14 KSchG am Sitz des Verbrauchers.

2. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

§ 19. Änderungen der AGB

Der ÜBERGEBER ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Über die Änderungen wird der VERTRAGSPARTNER schriftlich informiert. Wenn der VERTRAGSPARTNER binnen 14 Tagen keinen Widerspruch gegen die

geänderten AGB erhebt, so gelten die Änderungen als angenommen.

Der ÜBERGEBER kann folgende Vertragsinhalte nicht mittels Änderung der AGB ändern: bereits vereinbarter Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes); die Kündigungsmöglichkeiten eines bestehenden Vertrages. Allfällige Preisanpassungen erfolgen ausschließlich gemäß den Bestimmungen unter § 6.

§ 20. Weitere Bestimmungen

1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

2. Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Klarstellend wird festgehalten, dass auch elektronische Form das Schriftformerfordernis erfüllt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von des ÜBERGEBERS mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Abweichend davon kann ein Verbraucher mit Gegenforderungen (nur) dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt sind oder von dem ÜBERGEBER ausdrückllich anerkannt wurden.

4. Subunternehmer

Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, wobei der ÜBERGEBER weiterhin die Pflichten zur Erfüllung des Vertrages mit dem VERTRAGSPARTNER gegenüber diesem trägt.